Benutzerordnung

für das Computernetzwerk

und den Internetzugang im

Studentenwohnheim

1. Allgemeines

Mit der Registrierung durch Benutzername und Passwort nimmt der Heimbewohner diese Benutzerordnung zur Kenntnis und verpflichtet sich, diese uneingeschränkt zu beachten.

Diese Bestimmungen gelten auch für die Benutzung des Heimnetzwerkes ohne Internetzugang und werden vom Benutzer akzeptiert, sobald eine Verbindung zum Netzwerk hergestellt wird.

Alle Netzwerkdienste werden grundsätzlich nur für Heimbewohner und nur für die Dauer des Benützungsvertrages zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung der Netzwerkdienste ist kein Bestandteil der Leistungen, die durch das Benützungsentgelt für den Wohnplatz (Heimkostenbeitrag) abgegolten werden, sondern ein zusäliches Service, das die STUWO in Zusammenarbeit mit Partnern (z.B. der Universität Wien) für Heimbewohner einstweilen kostenlos zur Verfügung stellt (ausgenommen die jährliche Freischaltgebühr, vgl. Punkt 8).

Deshalb hat der Bewohner hat keinen Anspruch auf die Nutzung der Netzwerkdienste und die Heimleitung ist keinesfalls dazu verpflichtet, den Zugang zum Netzwerk zur Verfügung zu stellen.

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil des STUWO-Heimstatuts und kann von jedem Wohnheim Individuell ergänzt werden. Die Ergänzungen dürfen der Benutzerordnung nicht widersprechen und sind im Wohnheim zu veröffentlichen.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Internet-Benutzerordnung, die nur in männlicher Form angeführt werden (Benutzer, Heimbewohner...), beziehen sich auf Frauen und Männer.

2. Gesetzliche Bestimmungen

Der Benutzer verpflichtet sich, die österreichischen und internationalen geltenden und relevanten Rechtsvorschriften einzuhalten und gegenüber der STUWO die alleinige Verantwortung für Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Insbesondere sei hier auf die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes, des Urheberrechtsgesetz und des Telekommunikationsgesetzes hinzuweisen.

Der Benutzer verpflichtet sich, die STUWO von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von Bewohnern des Wohnheimes in Verkehr gebrachten Daten entsteht.

3. Dauer der Nutzung

Die Netzwerkdienste können nach Einwilligung durch die Heimleitung für die Dauer des Benützungsvertrages eines Heimbewohners genutzt werden.

Die Heimleitung kann einer Person die Nutzung der Netzwerkdienste unter Angabe eines Grundes jederzeit untersagen. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der Heimleitung.

Das Netzwerk kann jederzeit für die Behebung von Hard- oder Softwarefehlern oder für die Durchführung von Wartungsarbeiten außer Betrieb genommen werden. Die Heimleitung ist nicht verpflichtet, dies vorher anzukündigen.

4. Datenschutz

Die STUWO speichert personenbezogene Daten über alle ausgehenden und eingehenden Verbindungen, die über das Heimnetz aufgebaut werden, soweit sie für Verrechnungszwecke oder für die Klärung rechtlich relevanter Sachverhalte notwendig sind. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten erfasst und gespeichert werden.

Aufzeichnungen über Verbindungsdaten werden, wenn überhaupt, nur kurzfristig in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestmaß gespeichert.

5. Datensicherheit

Die STUWO übernimmt keine Verantwortung für Daten und Programme der Benutzer, die aufgrund der Verwendung des Heimnetzwerks verloren gehen. Für Schäden aufgrund von Netzwerkprogrammen, Viren oder Angriffen aus dem Netzwerk übernimmt die STUWO ebenfalls keinerlei Verantwortung.

Für alle Daten, die von Benutzern auf Rechnern der STUWO gespeichert werden, übernimmt die STUWO keinerlei Verantwortung. Für die Sicherung dieser Daten ist jeder Benutzer selbst verantwortlich.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, eine Verbindung zum Internet herzustellen (z.B. über Modem), solange ein Rechner mit dem Hausnetzwerk verbunden ist.

6. Pflichten des Benutzers

Der Benutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und die Verantwortung für alle Netzwerkaktivitäten zu übernehmen, die unter seinem Benutzernamen abgewickelt werden.

Der Benutzer verpflichtet sich zur regelmäßigen Verwendung eines aktuellen Virenscanners und zur Einhaltung der Regeln der Netiquette (nachzulesen z.B. bei http://www.ping.at/guides/netmayer/).

Der Benutzer verpflichtet sich, keine Software unrechtmäßig auf Rechner der STUWO zu installieren bzw. zu betreiben.

Der Benutzer verpflichtet sich, keine Daten unrechtmäßig auf Rechnern der STUWO zu speichern.

Der Benutzer verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, die eine störungsfreie, sichere und fehlerfreie Verwendung aller Netzwerkdienste gefährden würden.

Der Benutzer verpflichtet sich, alle Bestimmungen dieser Benutzerordnung einzuhalten. Verstöße gegen die Benutzerordnung können zum Verlust des Netzwerkzuganges oder zum Verlust des Heimplatzes führen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Heimleitung.

7. Einrichtung des Netzwerkzuganges

Die Heimleitung unterstützt den Benutzer bei der Einrichtung und Installation der relevanten Netzwerksoftware durch ausführliches Informationsmaterial und die Beantwortung von allgemeinen Fragen. Bei Funktionsstörungen, die aus der Verwendung spezieller Hard- oder Software resultieren oder die sich offensichtlich aus der Handhabung durch den Benutzer ergeben, ist die Heimleitung nicht verpflichtet, eine Lösung des Problems herbeizuführen.

8. Kosten

Für die Benutzung des Internetzuganges gilt das Prinzip des „FAIR USE“. Jeder Benutzer ist dazu verpflichtet, sein Transfervolumen (bestehend aus Down und Upload) auf 8 Gigabyte pro Kalendermonat zu beschränken. Es liegt im Ermessen der Heimleitung, einen Schlüssel zur Aufteilung des Transfervolumen auf Down- und Upload festzulegen.

Bei Überschreitung der monatlichen Transfergrenze wird der Internetzugang bis zum Beginn des naechsten Kalendermonats automatisch deaktiviert.

9. Beendigung der Nutzung

Diese endet bei Auszug des Heimbewohners durch Abmeldung. Es werden alle gespeicherten Daten eines Benutzers gelöscht, sofern keine Klärungen, wie im Punkt 4 genannt, mehr offen sind.

Bei Umzug innerhalb der STUWO-Wohnheime ist eine Neuanmeldung erforderlich, die Freischaltkosten während des laufenden Studienjahres werden in diesem Fall berücksichtigt.